Allgemeines Vertragsrecht

Das gute alte Bürgerliche Gesetzbuch regelt unser aller rechtliche Beziehungen zueinander. Im diesem Bereich des Allgemeinen Vertragsrechts ergeben sich verschiedene Probleme auf den unterschiedlichsten Gebieten wie z.B. Kaufvertrag, Dienstvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese Themen sind jedermann geläufig, da wir alle in unterschiedlichen Funktionen z.B. als Kunde, Verkäufer, Angestellter, Arbeitgeber täglich damit konfrontiert werden. Oftmals wir zu schnell wird im Alltag eine Zusage gemacht, ein bestimmtes Verhalten versprochen, eine bestimmte Leistung garantiert. Dies kann sich im Nachhinein als Vertrag herausstellen. Ein rechtzeitigt eingeholter fachlich kompetenter Rat ist in der Regel erheblich billiger als die Konsequenzen eines Vertragsschlusses.

Daher beraten wir Sie gerne 

  • bei Vertragsgestaltung jeglicher Art

erarbeiten für Sie 

  • Verträge aller Art unter Benennung der Vor- und Nachteile

unterstützen Sie bei 

  • Vertragsverhandlungen

erstellen für Ihren Geschäftsbereich 

  • Allgemeine Geschäftsbedingung und beraten Sie, wie Sie diese wirksam einbeziehen

setzten für Sie 

  • vertraglichen Ansprüchen und Schadensersatzansprüche sowie Garantie- und Gewährleistungsrechte durch

helfen Ihnen sich 

  • wieder vom Vertrag zu lösen, z.B. durch Anfechtung, Rücktritt und Widerruf